Datenschutz

Informationen zum Datenschutz 

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden Ihre personenbezogene Daten wie auch die Ihrer (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde und Gesundheitsdaten (Anamnese, Diagnose, Therapievorschläge und Befunde). Zu diesen Zwecken können mir auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung (sächsisches Hebammengesetz) der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen. 

Weitergabe der Daten

Die Hebamme unterliegt auch in gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. 
Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder hierführ eine gesetzliche Grundlage/Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:

  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt entsprechend § 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder  über einen externen Abrechnungsdienstleister mittels elektronischer Datenübertragung.  
    Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
  • Weitergabe medizinisch erforderlicher Daten an andere, an der Behandlung beteiligten Personen (zB. Ärzte/Ärztinnen)- diese wird die Hebamme jedoch nur mit genannten Personen austauschen, insofern dies für die weitere Behandlung erforderlich sind. Ein Austausch von Daten erfolgt nur, soweit die Leistungsempfängerin ausdrücklich zugestimmt hat oder eine Notsituation dies erfordert, insbesondere wenn die Leistungsempfängerin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Für den Fall einer Vertretung werden alle für die Versorgung und Abrechnung relevanten personenbezogenen sowie medizinischen Daten von der zur Vertretung autorisierten Hebamme eingesehen, übernommen und gespeichert. Die Gültigkeit dieses Vertrages pausiert für die Zeit der Vertretung.
  • Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme selbst durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen/Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.

Die Speicherung, Übermittlung und weitere Verwendung der Daten zu den aufgeführten Zwecken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Leistungsempfängerin. Die Hebamme verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Bundesdatenschutzgesetz und unterliegt für alle persönlichen Angaben der Leistungsempfängerin der Schweigepflicht.

Die Übermittlung erfolgt  zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG). In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung von 10 Jahren. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4. Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden. 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO, die Kosten für Kopien trägt die Leistungsempfängerin selbst)), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Versicherte hat zudem Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden ber der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben:

Dr. Juliane Hundert

Devrientstraße 5

01067 Dresden

Telefon: 0351 /85471-101

Telefax: 0351 / 493-5490

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Website: https://www.datenschutz.sachsen.de

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. 

Datenverarbeitungsverzeichnis

Datenschutzbeauftragter:

Aufgrund der Anzahl der Beschäftigten (0) in meiner Praxis entfällt für mich die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Zuständig für die Abrechnung:

PVS Mosel-Saar GmbH, Boxbergweg 3a, 66538 Neunkirchen

Dritte:

  1. Steuerbüro Andre Worbs, promenadenstraße 9, 02827 Görlitz
  2. Im individuellen Vertretungsfall benannte Hebammen- Kollegin
  3. Im Falle interdisziplinärer Zusammenarbeit: betreuender Gynäkologe, Kinderarzt, das zuständige Jugendamt, Familienhilfe oder ähnliche Träger, Entbindungsklinik
  4. Im Falle der Überweisung von Kurskautionen, Privatrechnungen/Igelleistungen: Finanzamt Dresden Nord
  5. MVZ Labor Ostsachsen, Bremer Straße 57, 01067 Dresden